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<oembed><version>1.0</version><provider_name>Monas Grafikwelten</provider_name><provider_url>https://monas-grafikwelten.de</provider_url><author_name>Mona West</author_name><author_url>https://monas-grafikwelten.de/index.php/author/info_x9oq7v37/</author_url><title>AGB - Monas Grafikwelten</title><type>rich</type><width>600</width><height>338</height><html>&lt;blockquote class="wp-embedded-content" data-secret="qUDvJDkQ3t"&gt;&lt;a href="https://monas-grafikwelten.de/index.php/agb/"&gt;AGB&lt;/a&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;iframe sandbox="allow-scripts" security="restricted" src="https://monas-grafikwelten.de/index.php/agb/embed/#?secret=qUDvJDkQ3t" width="600" height="338" title="&#x201E;AGB&#x201C; &#x2013; Monas Grafikwelten" data-secret="qUDvJDkQ3t" frameborder="0" marginwidth="0" marginheight="0" scrolling="no" class="wp-embedded-content"&gt;&lt;/iframe&gt;&lt;script type="text/javascript"&gt;
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</html><description>Allgemeine Gesch&#xE4;ftsbedingungen 1. Allgemeines 1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Gesch&#xE4;ftsbedingungen gelten f&#xFC;r alle Vertr&#xE4;ge &#xFC;ber Grafik-Leistungen zwischen Simona Westermann (nachfolgend Designerin genannt) und dem Auftraggeber. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Gesch&#xE4;ftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder, von den hier aufgef&#xFC;hrten Allgemeinen Gesch&#xE4;ftsbedingungen, abweichende Bedingungen enthalten. Die Gesch&#xE4;ftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Kunde ihnen nicht unverz&#xFC;glich nach dem Zugang widerspricht. 1.2 Die hier aufgef&#xFC;hrten Allgemeinen Gesch&#xE4;ftsbedingungen gelten auch, wenn die Designerin in Kenntnis entgegenstehender oder, von den hier aufgef&#xFC;hrten Bedingungen, abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausf&#xFC;hrt. 1.3 Abweichungen von den hier aufgef&#xFC;hrten Bedingungen sind nur nach ausdr&#xFC;cklicher schriftlicher Zustimmung der Designerin g&#xFC;ltig. 2. Nutzungsrechte und Urheberrecht 2.1 Jeder der Designerin erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Dieser beinhaltet die Einr&#xE4;umung von Nutzungsrechten und die Schaffung des Werkes, das in Auftrag gegeben wurde. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes. Die &#xDC;berpr&#xFC;fung der wettbewerbsrechtlichen Zul&#xE4;ssigkeit der Arbeiten, die Pr&#xFC;fung der Kennzeichen- oder anderen schutzrechtlichen Eintragungsf&#xE4;higkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten sind nicht Gegenstand des Vertrages. 2.2 Alle Entw&#xFC;rfe und Reinzeichnungen der Designerin unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und sind dadurch als geistige Sch&#xF6;pfungen gesch&#xFC;tzt. Die Regelungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann als vereinbart, wenn die nach &#xA7; 2 UrhG erforderliche Sch&#xF6;pfungsh&#xF6;he nicht erreicht ist. In einem solchen Fall gelten die urhebervertragsrechtlichen Regeln der &#xA7;&#xA7;&#x2009;31 ff. UrhG; dar&#xFC;ber hinaus stehen den Parteien insbesondere die urheberrechtlichen Anspr&#xFC;che aus &#xA7;&#xA7;&#x2009;97 ff. UrhG zu. 2.3 Ohne ausdr&#xFC;ckliche Einwilligung der Designerin d&#xFC;rfen Entw&#xFC;rfe und Reinzeichnungen, einschlie&#xDF;lich der Urheberbezeichnung, weder im Original noch bei der Reproduktion ver&#xE4;ndert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung des Werkes, auch teilweise, ist unzul&#xE4;ssig. Ein Versto&#xDF; gegen diese Ziffer 2.3 Satz 1 und 2 berechtigt die Designerin, eine Vertragsstrafe in H&#xF6;he von 100 % der vereinbarten Verg&#xFC;tung, neben der ohnehin zu zahlenden Verg&#xFC;tung, zu fordern. Wurde bis zum genannten Versto&#xDF; noch kein Betrag f&#xFC;r die Verg&#xFC;tung festgelegt, wird der Mittelwelt der Preisspanne, die die Designerin angegeben hat, als Betrag der Verg&#xFC;tung festgelegt 2.4 Die Designerin r&#xE4;umt dem Auftraggeber ihre Werke nur f&#xFC;r die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte ein. Soweit nicht anders vereinbart, gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Kunden bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht einger&#xE4;umt. 2.5 Die &#xDC;bertragung der einger&#xE4;umten Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung der Designerin. 2.6 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollst&#xE4;ndiger Bezahlung der Verg&#xFC;tung auf den Kunden &#xFC;ber. 2.7 Wiederholungsnutzungen (z.B. Neuauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. f&#xFC;r ein anderes Produkt) ben&#xF6;tigen die Einwilligung der Designerin und sind honorarpflichtig. 2.8 Der Designerin steht &#xFC;ber den Umfang der Nutzung ein Auskunftsanspruch zu. 2.9 Die Designerin ist auf den Vervielf&#xE4;ltigungsst&#xFC;cken als Urheberin zu nennen. Bei einem Versto&#xDF; gegen diese Bestimmung ist die Designerin berechtigt, eine Vertragsstrafe in H&#xF6;he von 100 % der vereinbarten Verg&#xFC;tung, neben der ohnehin zu zahlenden Verg&#xFC;tung, zu fordern. 2.10 Vorschl&#xE4;ge und Weisungen des Kunden bzw. seiner Mitarbeiter, aus technischen, gestalterischen und anderen Gr&#xFC;nden, haben keinerlei Einfluss auf die Verg&#xFC;tung; sie begr&#xFC;nden auch kein Miturheberrecht, es sei denn, sie sind ausdr&#xFC;cklich vereinbart worden. 2.11 Die Entw&#xFC;rfe und Reinzeichnungen d&#xFC;rfen nur f&#xFC;r den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, r&#xE4;umlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung &#xFC;ber den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, r&#xE4;umlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt die Designerin, eine Vertragsstrafe in H&#xF6;he von 100 % der vereinbarten Verg&#xFC;tung f&#xFC;r diese erweiterte Nutzung, neben der ohnehin zu zahlenden Verg&#xFC;tung, zu fordern. 3. Verg&#xFC;tung und Ausfallhonorar 3.1 Entw&#xFC;rfe, Reinzeichnung und die Einr&#xE4;umung des Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung. Hierf&#xFC;r berechnet die Designerin eine angemessene Verg&#xFC;tung. Die Verg&#xFC;tungen sind Nettobetr&#xE4;ge. 3.2 Werden die Entw&#xFC;rfe erneut oder in gr&#xF6;&#xDF;erem Umfang als urspr&#xFC;nglich vorgesehen genutzt, so ist der Kunde verpflichtet, eine Verg&#xFC;tung f&#xFC;r die zus&#xE4;tzliche Nutzung zu zahlen. 3.3 Jede erneute Nutzung der Entw&#xFC;rfe, Reinzeichnungen und sonstigen Designarbeiten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Designerin. Dasselbe gilt f&#xFC;r Nutzungen, die &#xFC;ber den urspr&#xFC;nglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Kunde hat f&#xFC;r jede erneute oder zus&#xE4;tzliche Nutzung, die ohne Zustimmung der Designerin erfolgt, au&#xDF;er der f&#xFC;r die betreffende Nutzung angemessenen Verg&#xFC;tung, eine Vertragsstrafe in H&#xF6;he von 100 % dieser Verg&#xFC;tung zu zahlen. 3.4 Die Anfertigung von Entw&#xFC;rfen und s&#xE4;mtliche sonstigen T&#xE4;tigkeiten, die der Grafikdesigner f&#xFC;r den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdr&#xFC;cklich etwas anderes vereinbart ist. 4. F&#xE4;lligkeit der Verg&#xFC;tung, Abnahme, Verzug 4.1 Die Verg&#xFC;tung ist sofort nach Eingang der Rechnung und ohne Abzug zahlbar. 4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-k&#xFC;nstlerischen Gr&#xFC;nden verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. 4.3 Bei Zahlungsverzug kann die Designerin Verzugszinsen in H&#xF6;he von 8% &#xFC;ber dem jeweiligen Basiszinssatz der Europ&#xE4;ischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen h&#xF6;heren Schadens bleibt davon unber&#xFC;hrt. 5. Sonderleistungen 5.1 Die angebotenen Gestaltungsarbeiten der Designerin beinhalten die im jeweiligen Preispaket angegebenen Leistungen. Jeder weitere Entwurf und jede weitere &#xC4;nderung gilt als Sonderleistung und wird je nach Aufwand zus&#xE4;tzlich berechnet. 6. Eigentumsvorbehalt 6.1 An den Arbeiten der Designerin werden nur Nutzungsrechte einger&#xE4;umt, jedoch kein Eigentumsrecht. 6.2 Die Designerin ist nicht verpflichtet, die Originaldaten und Dateien an den Kunden herauszugeben. Auf Wunsch des Kunden kann einer Herausgabe jedoch gesondert vereinbart und verg&#xFC;tet werden. 6.3 Die Versendung s&#xE4;mtlicher in Ziffer 6.1 bis 6.3 genannten Gegenst&#xE4;nde erfolgt auf Gefahr und f&#xFC;r Rechnung des Kunden. 7. Haftung 7.1 Die Designerin haftet f&#xFC;r entstandene Sch&#xE4;den nur bei Vorsatz und grober Fahrl&#xE4;ssigkeit, au&#xDF;er f&#xFC;r Sch&#xE4;den aus der Verletzung des Lebens, des K&#xF6;rpers oder der Gesundheit; f&#xFC;r solche Sch&#xE4;den haftet die Designerin auch bei leichter Fahrl&#xE4;ssigkeit. Im &#xDC;brigen haftet sie bei leichter Fahrl&#xE4;ssigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung f&#xFC;r die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). 7.2 Mit der Freigabe von Entw&#xFC;rfen oder Reinzeichnungen durch den Kunden &#xFC;bernimmt dieser die Verantwortung f&#xFC;r die technische und funktionsm&#xE4;&#xDF;ige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild. F&#xFC;r solcherma&#xDF;en vom Kunden freigegebene Entw&#xFC;rfe oder Reinzeichnungen entf&#xE4;llt jede Haftung der Designerin. 7.3 Die Designerin haftet nicht f&#xFC;r die wettbewerbs- und markenrechtliche Zul&#xE4;ssigkeit, Eintragungsf&#xE4;higkeit und Schutzf&#xE4;higkeit ihrer Entw&#xFC;rfe und sonstigen Designarbeiten. 7.4 Beanstandungen offensichtlicher M&#xE4;ngel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Designerin geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist gen&#xFC;gt die rechtzeitige Absendung 7.5 Bei Datenverlust ohne Verschulden der Designerin oder Dateibesch&#xE4;digungen &#xFC;bernimmt die Designerin keine Haftung. Aktualisierungen einer bestehenden Datei kann sie im Falle eines Datenverlustes ablehnen oder die Reproduktion in Absprache mit dem Kunden nach Aufwand abrechnen. 7.6 Der Kunde verpflichtet sich, die von ihm ggf. zur Verf&#xFC;gung gestellten Fotos auf deren rechtlich unbedenkliche Verwendung zu pr&#xFC;fen. F&#xFC;r evtl. Regressanspr&#xFC;che haftet der Kunde. 8. Gestaltungsfreiheit, Auftragsdurchf&#xFC;hrung und Vorlagen 8.2 Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller der Designerin &#xFC;bergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Kunde die Designerin von allen Ersatzanspr&#xFC;chen Dritter frei. 8.3 Im Rahmen des Auftrags besteht f&#xFC;r die Designerin Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der k&#xFC;nstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. W&#xFC;nscht der Kunde w&#xE4;hrend oder nach der Produktion &#xC4;nderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen. 9. Vertragsaufl&#xF6;sung 9.1 Sollte der Kunde den Vertrag vorzeitig k&#xFC;ndigen, erh&#xE4;lt die Designerin die vereinbarte Verg&#xFC;tung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgef&#xFC;hrte oder b&#xF6;swillig unterlassene Ersatzauftr&#xE4;ge anrechnen lassen (&#xA7; 649 BGB). Die Parteien vereinbaren eine Pauschalierung der bis zu der K&#xFC;ndigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: bei K&#xFC;ndigung vor Arbeitsbeginn 20 Prozent der vereinbarten Verg&#xFC;tung. Dar&#xFC;ber hinaus sind abweichende individuelle Vereinbarungen m&#xF6;glich. Dem Kunden bleibt der Beweis tats&#xE4;chlich geringerer Leistungen oder h&#xF6;herer Aufwendungen vorbehalten. 10. Verwertungsgesellschaften 10.1 Der Kunde ist dar&#xFC;ber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im k&#xFC;nstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine K&#xFC;nstlersozialabgabe an die K&#xFC;nstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Auftragnehmerrechnung in Abzug gebracht werden. F&#xFC;r die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde selbst verantwortlich. 10.2 Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Geb&#xFC;hren an Verwertungsgesellschaften abzuf&#xFC;hren. 11. Schlussbestimmungen 11.1 F&#xFC;r den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gew&#xF6;hnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz der Designerin als Gerichtsstand vereinbart. 11.2 Sind eine oder mehrere der vorstehenden Gesch&#xE4;ftsbedingungen unwirsam, bleibt die Wirksamkeit der &#xFC;brigen Gesch&#xE4;ftsbedingungen unber&#xFC;hrt. Die unwirksame Gesch&#xE4;ftsbedingung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie m&#xF6;glich verwirklicht. 01/2018</description></oembed>
