{"version":"1.0","provider_name":"Monas Grafikwelten","provider_url":"https:\/\/monas-grafikwelten.de","author_name":"Mona West","author_url":"https:\/\/monas-grafikwelten.de\/index.php\/author\/info_x9oq7v37\/","title":"AGB - Monas Grafikwelten","type":"rich","width":600,"height":338,"html":"<blockquote class=\"wp-embedded-content\" data-secret=\"omq4hLGicP\"><a href=\"https:\/\/monas-grafikwelten.de\/index.php\/agb\/\">AGB<\/a><\/blockquote><iframe sandbox=\"allow-scripts\" security=\"restricted\" src=\"https:\/\/monas-grafikwelten.de\/index.php\/agb\/embed\/#?secret=omq4hLGicP\" width=\"600\" height=\"338\" title=\"&#8222;AGB&#8220; &#8211; Monas Grafikwelten\" data-secret=\"omq4hLGicP\" frameborder=\"0\" marginwidth=\"0\" marginheight=\"0\" scrolling=\"no\" class=\"wp-embedded-content\"><\/iframe><script type=\"text\/javascript\">\n\/* <![CDATA[ *\/\n\/*! This file is auto-generated *\/\n!function(d,l){\"use strict\";l.querySelector&&d.addEventListener&&\"undefined\"!=typeof URL&&(d.wp=d.wp||{},d.wp.receiveEmbedMessage||(d.wp.receiveEmbedMessage=function(e){var t=e.data;if((t||t.secret||t.message||t.value)&&!\/[^a-zA-Z0-9]\/.test(t.secret)){for(var s,r,n,a=l.querySelectorAll('iframe[data-secret=\"'+t.secret+'\"]'),o=l.querySelectorAll('blockquote[data-secret=\"'+t.secret+'\"]'),c=new RegExp(\"^https?:$\",\"i\"),i=0;i<o.length;i++)o[i].style.display=\"none\";for(i=0;i<a.length;i++)s=a[i],e.source===s.contentWindow&&(s.removeAttribute(\"style\"),\"height\"===t.message?(1e3<(r=parseInt(t.value,10))?r=1e3:~~r<200&&(r=200),s.height=r):\"link\"===t.message&&(r=new URL(s.getAttribute(\"src\")),n=new URL(t.value),c.test(n.protocol))&&n.host===r.host&&l.activeElement===s&&(d.top.location.href=t.value))}},d.addEventListener(\"message\",d.wp.receiveEmbedMessage,!1),l.addEventListener(\"DOMContentLoaded\",function(){for(var e,t,s=l.querySelectorAll(\"iframe.wp-embedded-content\"),r=0;r<s.length;r++)(t=(e=s[r]).getAttribute(\"data-secret\"))||(t=Math.random().toString(36).substring(2,12),e.src+=\"#?secret=\"+t,e.setAttribute(\"data-secret\",t)),e.contentWindow.postMessage({message:\"ready\",secret:t},\"*\")},!1)))}(window,document);\n\/* ]]> *\/\n<\/script>\n","description":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen 1. Allgemeines 1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge \u00fcber Grafik-Leistungen zwischen Simona Westermann (nachfolgend Designerin genannt) und dem Auftraggeber. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder, von den hier aufgef\u00fchrten Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, abweichende Bedingungen enthalten. Die Gesch\u00e4ftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Kunde ihnen nicht unverz\u00fcglich nach dem Zugang widerspricht. 1.2 Die hier aufgef\u00fchrten Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten auch, wenn die Designerin in Kenntnis entgegenstehender oder, von den hier aufgef\u00fchrten Bedingungen, abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausf\u00fchrt. 1.3 Abweichungen von den hier aufgef\u00fchrten Bedingungen sind nur nach ausdr\u00fccklicher schriftlicher Zustimmung der Designerin g\u00fcltig. 2. Nutzungsrechte und Urheberrecht 2.1 Jeder der Designerin erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Dieser beinhaltet die Einr\u00e4umung von Nutzungsrechten und die Schaffung des Werkes, das in Auftrag gegeben wurde. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes. Die \u00dcberpr\u00fcfung der wettbewerbsrechtlichen Zul\u00e4ssigkeit der Arbeiten, die Pr\u00fcfung der Kennzeichen- oder anderen schutzrechtlichen Eintragungsf\u00e4higkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten sind nicht Gegenstand des Vertrages. 2.2 Alle Entw\u00fcrfe und Reinzeichnungen der Designerin unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und sind dadurch als geistige Sch\u00f6pfungen gesch\u00fctzt. Die Regelungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann als vereinbart, wenn die nach \u00a7 2 UrhG erforderliche Sch\u00f6pfungsh\u00f6he nicht erreicht ist. In einem solchen Fall gelten die urhebervertragsrechtlichen Regeln der \u00a7\u00a7\u200931 ff. UrhG; dar\u00fcber hinaus stehen den Parteien insbesondere die urheberrechtlichen Anspr\u00fcche aus \u00a7\u00a7\u200997 ff. UrhG zu. 2.3 Ohne ausdr\u00fcckliche Einwilligung der Designerin d\u00fcrfen Entw\u00fcrfe und Reinzeichnungen, einschlie\u00dflich der Urheberbezeichnung, weder im Original noch bei der Reproduktion ver\u00e4ndert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung des Werkes, auch teilweise, ist unzul\u00e4ssig. Ein Versto\u00df gegen diese Ziffer 2.3 Satz 1 und 2 berechtigt die Designerin, eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 100 % der vereinbarten Verg\u00fctung, neben der ohnehin zu zahlenden Verg\u00fctung, zu fordern. Wurde bis zum genannten Versto\u00df noch kein Betrag f\u00fcr die Verg\u00fctung festgelegt, wird der Mittelwelt der Preisspanne, die die Designerin angegeben hat, als Betrag der Verg\u00fctung festgelegt 2.4 Die Designerin r\u00e4umt dem Auftraggeber ihre Werke nur f\u00fcr die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte ein. Soweit nicht anders vereinbart, gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Kunden bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht einger\u00e4umt. 2.5 Die \u00dcbertragung der einger\u00e4umten Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung der Designerin. 2.6 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollst\u00e4ndiger Bezahlung der Verg\u00fctung auf den Kunden \u00fcber. 2.7 Wiederholungsnutzungen (z.B. Neuauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. f\u00fcr ein anderes Produkt) ben\u00f6tigen die Einwilligung der Designerin und sind honorarpflichtig. 2.8 Der Designerin steht \u00fcber den Umfang der Nutzung ein Auskunftsanspruch zu. 2.9 Die Designerin ist auf den Vervielf\u00e4ltigungsst\u00fccken als Urheberin zu nennen. Bei einem Versto\u00df gegen diese Bestimmung ist die Designerin berechtigt, eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 100 % der vereinbarten Verg\u00fctung, neben der ohnehin zu zahlenden Verg\u00fctung, zu fordern. 2.10 Vorschl\u00e4ge und Weisungen des Kunden bzw. seiner Mitarbeiter, aus technischen, gestalterischen und anderen Gr\u00fcnden, haben keinerlei Einfluss auf die Verg\u00fctung; sie begr\u00fcnden auch kein Miturheberrecht, es sei denn, sie sind ausdr\u00fccklich vereinbart worden. 2.11 Die Entw\u00fcrfe und Reinzeichnungen d\u00fcrfen nur f\u00fcr den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, r\u00e4umlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung \u00fcber den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, r\u00e4umlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt die Designerin, eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 100 % der vereinbarten Verg\u00fctung f\u00fcr diese erweiterte Nutzung, neben der ohnehin zu zahlenden Verg\u00fctung, zu fordern. 3. Verg\u00fctung und Ausfallhonorar 3.1 Entw\u00fcrfe, Reinzeichnung und die Einr\u00e4umung des Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung. Hierf\u00fcr berechnet die Designerin eine angemessene Verg\u00fctung. Die Verg\u00fctungen sind Nettobetr\u00e4ge. 3.2 Werden die Entw\u00fcrfe erneut oder in gr\u00f6\u00dferem Umfang als urspr\u00fcnglich vorgesehen genutzt, so ist der Kunde verpflichtet, eine Verg\u00fctung f\u00fcr die zus\u00e4tzliche Nutzung zu zahlen. 3.3 Jede erneute Nutzung der Entw\u00fcrfe, Reinzeichnungen und sonstigen Designarbeiten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Designerin. Dasselbe gilt f\u00fcr Nutzungen, die \u00fcber den urspr\u00fcnglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Kunde hat f\u00fcr jede erneute oder zus\u00e4tzliche Nutzung, die ohne Zustimmung der Designerin erfolgt, au\u00dfer der f\u00fcr die betreffende Nutzung angemessenen Verg\u00fctung, eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 100 % dieser Verg\u00fctung zu zahlen. 3.4 Die Anfertigung von Entw\u00fcrfen und s\u00e4mtliche sonstigen T\u00e4tigkeiten, die der Grafikdesigner f\u00fcr den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart ist. 4. F\u00e4lligkeit der Verg\u00fctung, Abnahme, Verzug 4.1 Die Verg\u00fctung ist sofort nach Eingang der Rechnung und ohne Abzug zahlbar. 4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-k\u00fcnstlerischen Gr\u00fcnden verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. 4.3 Bei Zahlungsverzug kann die Designerin Verzugszinsen in H\u00f6he von 8% \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz der Europ\u00e4ischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen h\u00f6heren Schadens bleibt davon unber\u00fchrt. 5. Sonderleistungen 5.1 Die angebotenen Gestaltungsarbeiten der Designerin beinhalten die im jeweiligen Preispaket angegebenen Leistungen. Jeder weitere Entwurf und jede weitere \u00c4nderung gilt als Sonderleistung und wird je nach Aufwand zus\u00e4tzlich berechnet. 6. Eigentumsvorbehalt 6.1 An den Arbeiten der Designerin werden nur Nutzungsrechte einger\u00e4umt, jedoch kein Eigentumsrecht. 6.2 Die Designerin ist nicht verpflichtet, die Originaldaten und Dateien an den Kunden herauszugeben. Auf Wunsch des Kunden kann einer Herausgabe jedoch gesondert vereinbart und verg\u00fctet werden. 6.3 Die Versendung s\u00e4mtlicher in Ziffer 6.1 bis 6.3 genannten Gegenst\u00e4nde erfolgt auf Gefahr und f\u00fcr Rechnung des Kunden. 7. Haftung 7.1 Die Designerin haftet f\u00fcr entstandene Sch\u00e4den nur bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit, au\u00dfer f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit; f\u00fcr solche Sch\u00e4den haftet die Designerin auch bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit. Im \u00dcbrigen haftet sie bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung f\u00fcr die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). 7.2 Mit der Freigabe von Entw\u00fcrfen oder Reinzeichnungen durch den Kunden \u00fcbernimmt dieser die Verantwortung f\u00fcr die technische und funktionsm\u00e4\u00dfige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild. F\u00fcr solcherma\u00dfen vom Kunden freigegebene Entw\u00fcrfe oder Reinzeichnungen entf\u00e4llt jede Haftung der Designerin. 7.3 Die Designerin haftet nicht f\u00fcr die wettbewerbs- und markenrechtliche Zul\u00e4ssigkeit, Eintragungsf\u00e4higkeit und Schutzf\u00e4higkeit ihrer Entw\u00fcrfe und sonstigen Designarbeiten. 7.4 Beanstandungen offensichtlicher M\u00e4ngel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Designerin geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist gen\u00fcgt die rechtzeitige Absendung 7.5 Bei Datenverlust ohne Verschulden der Designerin oder Dateibesch\u00e4digungen \u00fcbernimmt die Designerin keine Haftung. Aktualisierungen einer bestehenden Datei kann sie im Falle eines Datenverlustes ablehnen oder die Reproduktion in Absprache mit dem Kunden nach Aufwand abrechnen. 7.6 Der Kunde verpflichtet sich, die von ihm ggf. zur Verf\u00fcgung gestellten Fotos auf deren rechtlich unbedenkliche Verwendung zu pr\u00fcfen. F\u00fcr evtl. Regressanspr\u00fcche haftet der Kunde. 8. Gestaltungsfreiheit, Auftragsdurchf\u00fchrung und Vorlagen 8.2 Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller der Designerin \u00fcbergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Kunde die Designerin von allen Ersatzanspr\u00fcchen Dritter frei. 8.3 Im Rahmen des Auftrags besteht f\u00fcr die Designerin Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der k\u00fcnstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. W\u00fcnscht der Kunde w\u00e4hrend oder nach der Produktion \u00c4nderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen. 9. Vertragsaufl\u00f6sung 9.1 Sollte der Kunde den Vertrag vorzeitig k\u00fcndigen, erh\u00e4lt die Designerin die vereinbarte Verg\u00fctung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgef\u00fchrte oder b\u00f6swillig unterlassene Ersatzauftr\u00e4ge anrechnen lassen (\u00a7 649 BGB). Die Parteien vereinbaren eine Pauschalierung der bis zu der K\u00fcndigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: bei K\u00fcndigung vor Arbeitsbeginn 20 Prozent der vereinbarten Verg\u00fctung. Dar\u00fcber hinaus sind abweichende individuelle Vereinbarungen m\u00f6glich. Dem Kunden bleibt der Beweis tats\u00e4chlich geringerer Leistungen oder h\u00f6herer Aufwendungen vorbehalten. 10. Verwertungsgesellschaften 10.1 Der Kunde ist dar\u00fcber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im k\u00fcnstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine K\u00fcnstlersozialabgabe an die K\u00fcnstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Auftragnehmerrechnung in Abzug gebracht werden. F\u00fcr die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde selbst verantwortlich. 10.2 Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Geb\u00fchren an Verwertungsgesellschaften abzuf\u00fchren. 11. Schlussbestimmungen 11.1 F\u00fcr den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz der Designerin als Gerichtsstand vereinbart. 11.2 Sind eine oder mehrere der vorstehenden Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirsam, bleibt die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Gesch\u00e4ftsbedingungen unber\u00fchrt. Die unwirksame Gesch\u00e4ftsbedingung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie m\u00f6glich verwirklicht. 01\/2018"}